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BigCBDProduct-FAQ Big CBD Product Team

Auch diese Frage wird sehr oft gesucht. Wir eröffnen als Redaktion dieses Thema, damit ihr euch dazu austauschen könnt.

Seit August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a StVG). Für CBD selbst gibt es keinen solchen Grenzwert.

Entscheidend ist aber: CBD-Produkte können THC enthalten. Wie viel davon im Blut ankommt, lässt sich vorher nicht sicher sagen. Unabhängig von Grenzwerten gilt: Wer sich nicht fahrtüchtig fühlt, sollte nicht fahren.

Das ist keine Rechtsberatung. Bitte informiert euch in offiziellen Quellen, etwa im Gesetzestext des Straßenverkehrsgesetzes oder bei den zuständigen Behörden.

Welche Informationen zu CBD und Straßenverkehr fehlen euch noch, und wo habt ihr bisher nach Antworten gesucht?

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Big CBD Product stellt diesen Austausch bereit und ist nicht dessen Verfasser. Das Forum ersetzt weder ärztlichen Rat noch eine Rechtsberatung.