Menü
DE

Medizinisches Cannabis in Spanien: erste Lieferungen nach einem Jahr Wartezeit

Spanien hat medizinisches Cannabis 2025 zugelassen, doch erst im Oktober 2026 erreichen die ersten Zubereitungen die Krankenhäuser. Regeln, Indikationen, Kritik und Vergleich mit Frankreich und Deutschland.

26/10/2026 · Von Ufuk

Medizinisches Cannabis in Spanien: erste Lieferungen nach einem Jahr Wartezeit

Spanien hat medizinisches Cannabis im Oktober 2025 per Königlichem Dekret zugelassen. Ein Jahr lang erreichte es trotzdem keinen einzigen Patienten, weil kein registrierter Hersteller existierte. Im Oktober 2026 beginnen nun die ersten Lieferungen an Krankenhausapotheken. Dieser Überblick erklärt, was erlaubt ist, wer Zugang hat und warum Patientenverbände das Modell für zu eng halten.

Das Wichtigste in Kürze. Das Königliche Dekret 903/2025 erlaubt in Spanien magistrale Rezepturen aus standardisierten Cannabiszubereitungen. Verschreiben dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus, abgegeben wird ausschließlich über Krankenhausapotheken, und das nur bei vier Indikationen, wenn andere Behandlungen versagt haben. Im Juli 2026 wurden die ersten Zubereitungen registriert, seit Oktober 2026 werden Krankenhäuser beliefert.

Das Königliche Dekret 903/2025: was Spanien beschlossen hat

Das Real Decreto 903/2025 vom 7. Oktober 2025 wurde am 9. Oktober 2025 im spanischen Gesetzblatt (BOE) veröffentlicht. Es regelt keine Cannabisblüten und keine frei verkäuflichen Produkte, sondern einen eng begrenzten Weg: magistrale Rezepturen, die in Krankenhausapotheken aus standardisierten Cannabisextrakten hergestellt werden. Diese Extrakte müssen eine definierte Zusammensetzung haben und in einem öffentlichen Register der Arzneimittelbehörde AEMPS eingetragen sein.

Zubereitungen mit einem THC-Gehalt ab 0,2 % gelten dabei als psychotrope Substanzen und unterliegen den entsprechenden Kontrollvorschriften. Industriell hergestellte, zugelassene Cannabisarzneimittel fallen nicht unter das Dekret.

Die vier Indikationen

Eine Verordnung ist nur möglich, wenn zugelassene Behandlungen nicht ausreichend gewirkt haben oder nicht vertragen wurden, und zwar bei:

  • Spastik bei Multipler Sklerose,
  • schweren, therapieresistenten Epilepsien,
  • Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie,
  • therapieresistenten chronischen Schmerzen.

Wer verschreibt, wo wird abgegeben?

  • Nur Fachärzte im Krankenhaus dürfen die Rezepturen verordnen. Hausärztinnen und Hausärzte sind ausgeschlossen.
  • Nur Krankenhausapotheken stellen die Rezeptur her und geben sie ab. Öffentliche Apotheken sind derzeit nicht beteiligt.
  • Grundlage ist eine Monografie der AEMPS (FN/2026/FMT/043), die am 20. Januar 2026 veröffentlicht wurde und eine standardisierte orale Lösung mit THC und CBD beschreibt.
  • Für Erwachsene gelten Tageshöchstmengen von 32,4 mg THC und 25 mg CBD pro Kilogramm Körpergewicht. Bei Kindern werden CBD-dominante Rezepturen empfohlen.

Die Patientinnen und Patienten bleiben während der gesamten Behandlung im Krankenhaussystem. Wie die Kosten im öffentlichen Gesundheitssystem finanziert werden, hat das Gesundheitsministerium noch nicht abschließend festgelegt.

Warum es ein Jahr gedauert hat

Das Dekret allein genügte nicht: Ohne registrierte standardisierte Zubereitung konnte keine Krankenhausapotheke eine Rezeptur herstellen. Noch im Januar 2026 erklärte die AEMPS, dass es kein Produkt geben werde, solange kein Hersteller registriert sei. Erst im Juli 2026 trug sie die ersten beiden Zubereitungen ein, CAN-1 und CAN-2 des Unternehmens Curaleaf. Von den vier Inhabern einer Anbaulizenz in Spanien hatte zu diesem Zeitpunkt nur dieses Unternehmen die Registrierung abgeschlossen.

Parallel dazu haben zwei Apothekerorganisationen (CEOFA und der Generalrat der Apothekerkammern) im Dezember 2025 und Januar 2026 Klage vor dem Obersten Gerichtshof eingereicht. Ein Termin für eine Entscheidung steht nicht fest.

Oktober 2026: die ersten Lieferungen

Mitte Oktober 2026 hat die AEMPS das Verfahren abgeschlossen, das die Abgabe in Krankenhäusern ermöglicht. Fachmedien zufolge sollten in der Woche vom 19. Oktober rund 50 öffentliche und private Krankenhäuser beliefert werden, eine landesweite Verfügbarkeit wird bis Ende Oktober angestrebt. Der Zugang hängt im Einzelfall von der fachärztlichen Beurteilung und vom Bestand der jeweiligen Klinik ab.

Kritik: ein sehr enger Rahmen

Patientenverbände und Fachleute begrüßen den Start, halten das Modell aber für sehr restriktiv: nur vier Indikationen, nur als letzte Behandlungsoption, nur im Krankenhaus. Der Pharmakologe Manuel Guzmán schätzt, dass in Spanien rund 300.000 Menschen Cannabis aus medizinischen Gründen nutzen, von denen nur ein kleiner Teil Zugang zum neuen System erhalten dürfte. Die Patientenorganisation Dosemociones spricht von einem ersten Schritt, nicht vom Ziel.

Spanien, Frankreich und Deutschland im Vergleich

KriteriumSpanienFrankreichDeutschland
Zugang für neue PatientenJa, seit Oktober 2026, sehr engDerzeit nicht möglichJa, auf normales Rezept
Wer verschreibtFachärzte im KrankenhausKünftig KlinikärzteAlle Ärztinnen und Ärzte
AbgabeNur KrankenhausapothekenGeplant über Klinik und ApothekeÖffentliche Apotheken
CannabisblütenNicht vorgesehenKein Rauchen, Inhalation nur über medizinisches GerätVerordnungsfähig
IndikationenVier, festgelegtFünf im ExperimentKeine abschließende Liste

CBD in Spanien: nicht mit medizinischem Cannabis verwechseln

In Spanien gibt es viele CBD-Geschäfte. Die dort verkauften Produkte aus Nutzhanf, etwa Kosmetik oder Aromaprodukte, sind keine Arzneimittel, dürfen nicht mit Heilversprechen beworben werden und haben mit dem neuen medizinischen System nichts zu tun. Lebensmittel mit CBD sind in der EU als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel nicht verkehrsfähig.

Auf Big CBD Product vergleichen wir CBD- und Hanfprodukte. Medizinisches Cannabis gehört in die Hand von Ärztinnen, Ärzten und Apotheken.

Häufige Fragen zu medizinischem Cannabis in Spanien

Ist medizinisches Cannabis in Spanien legal?

Ja, seit dem Königlichen Dekret 903/2025 vom 7. Oktober 2025. Erlaubt sind magistrale Rezepturen aus standardisierten Cannabiszubereitungen, die Fachärzte im Krankenhaus verordnen und Krankenhausapotheken abgeben.

Für welche Erkrankungen gibt es medizinisches Cannabis in Spanien?

Für vier Indikationen: Spastik bei Multipler Sklerose, schwere therapieresistente Epilepsien, Übelkeit und Erbrechen durch Chemotherapie sowie therapieresistente chronische Schmerzen, jeweils erst nach Versagen anderer Behandlungen.

Kann ein Hausarzt in Spanien Cannabis verschreiben?

Nein. Nur Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus dürfen die Rezepturen verordnen, und abgegeben werden sie ausschließlich über Krankenhausapotheken.

Seit wann ist medizinisches Cannabis in spanischen Krankenhäusern verfügbar?

Die ersten Zubereitungen wurden im Juli 2026 registriert. Seit Oktober 2026 werden Krankenhäuser beliefert, eine landesweite Verfügbarkeit wird bis Ende Oktober 2026 angestrebt.

Sind Cannabisblüten in Spanien als Medizin erlaubt?

Nein. Das spanische Modell sieht keine Blüten vor, sondern standardisierte Zubereitungen, aus denen Krankenhausapotheken eine orale Lösung herstellen.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Stand der Informationen: 21. Oktober 2026.